Kostenübernahme

Die heilpädagogischen Maßnahmen werden, nach entsprechender Prüfung, vom übergeordneten Sozialhilfeträger (Bezirk) übernommen. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung behilflich.

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind

• SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen § 79 und § 46

Weitere Möglichkeiten

• Kinder- und Jugendhilfe
• privat