Kostenübernahme
Die heilpädagogischen Maßnahmen werden, nach entsprechender Prüfung, vom übergeordneten Sozialhilfeträger (Bezirk) übernommen. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind
• SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen § 79 und § 46
Weitere Möglichkeiten
• Kinder- und Jugendhilfe
• privat