Kostenübernahme

Die heilpädagogischen Maßnahmen werden, nach entsprechender Prüfung, vom übergeordnetem Sozialhilfeträger (Bezirk) übernommen. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung behilflich.

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind

• SBB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
• SGB XII, Sozialhilfe Paragraph 53 ff, 75 ff SGB XII
• Verordnung nach Paragraph 60 SGB XII Eingliederungshilfeverordnung

Weitere Möglichkeiten

• Kinder – und Jugendhilfe
• privat